Bootsanlagen

Unsere Bootsanlagen befinden sich alle in der Gemeinde Lachen und haben direkten Zugang zum oberen Zürichsee. Die Anlagen sind zwischen 10 und 20 Minuten vom Dorfkern (Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants) entfernt.

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Projekt Hafenerneuerung Spreitenbach

Neuer Fussweg ins Aahorn und gestärkter Naturschutz

Seit rund 50 Jahren betreibt die Genossame Lachen die Hafenanlage Spreitenbach. Die dringend nötige Erneuerung bedingt eine Zonenplanänderung. Am 12. März wurde an der Urne deshalb über die Teilzonenplanung «Hafen Spreitenbach» abgestimmt. Durch die Zustimmung der Vorlage kann ein neuer Fussweg und eine Erweiterung der Landschaftsschutzzone erfolgen.

Seit den 1970er-Jahren unterhält die Genossame Lachen im Märchler Hauptort die Hafenanlage Spreitenbach. Der Zahn der Zeit nagt vor allem an den Bootshallen, die insgesamt als baulich dringend sanierungsbedürftig gelten – kommt erschwerend hinzu, dass die bestehenden Standplätze aktuellen Bootsdimensionen und die Einrichtung heutigen Bedürfnissen nicht mehr gerecht werden. 

Sorgen bereitet der Genossame Lachen auch der Segelhafen im Mündungsbereich des Spreitenbachs in den Obersee: Das Fliessgewässer bringt auf seinem Weg vom Altendörfler Vorderberg mächtig Geschiebe in den Segelhafen ein, was die Hafenbetreiberin zur Sicherstellung einer ungehinderten Bootszufahrt regelmässig dazu zwingt, unter grossem Aufwand Ausbaggerungen im Hafenbecken vorzunehmen. Diese Eingriffe in unmittelbarer Nähe zum schützenswerten Aahorn-Delta – ein Auengebiet von nationaler Bedeutung und das Lachner Naturjuwel – erachtet die Genossame seit geraumer Zeit als problematisch.

 

Anlage umweltverträglich

Die Probleme der Hafenanlage Spreitenbach waren schon vor Jahren Anlass für die Genossame, Ideen für eine Hafenerneuerung zu entwickeln. Konkret sollen die augenfällig sanierungsbedürftigen Bootshallen ersetzt und die Bootsplätze modernisiert werden. Gleichzeitig würde der in zweierlei Hinsicht – ökonomisch wie ökologisch – problematische Standort des Segelhafens aufgegeben und derselbe mittels schwimmender Molen vor den Bootshafen aufs offene Wasser des Obersees gesetzt werden.  Das von der Genossame erarbeitete Konzept sieht eine leichte Reduktion der Anzahl Bootsplätze in der erneuerten Hafenanlage vor. 

Vergleichbare Anlagen auf offenem Wasser bestehen bereits sowohl am Zürichsee als auch im Kanton Schwyz – als kantonales Pendant hervorzuheben wäre die Hafenanlage Fallenbach in Brunnen, die seit 2005 erfolgreich betrieben wird und sich im Gegensatz zum künftigen Segelhafen Spreitenbach sogar innerhalb des Bundesinventars besonders schützenswerter Landschaften und Naturdenkmäler «Vierwaldstättersee» befindet. Nach Prüfung des von der Genossame in Auftrag gegebenen Umweltverträglichkeitsberichts kommt das kantonale Amt für Umwelt und Energie zum Fazit, dass die von der Genossame angedachte Anlage umweltverträglich ist.

 

Neue Fussgängerbrücke

Dank der von der Genossame Lachen finanzierten Erstellung einer neuen Fussgängerbrücke wird der künftige Spazierweg ab der Kirche Lachen – abgesehen von kleinen Unterbrüchen – über anderthalb Kilometer immer den Gestaden des Obersees entlangführen. Somit erfährt der direkte Uferzugang in Lachen eine grosse Aufwertung. In seiner Abstimmungsbotschaft empfiehlt der Lachner Gemeinderat die Vorlage zur Annahme. Auch die Lachner Ortsparteien begrüssen und bejahen gemäss den publizierten Versammlungsberichten die Vorlage ohne Opposition.

 

Landschaftsschutzzone wird vergrössert

Die von der Genossame Lachen vorgeschlagene Ersatzmassnahme für die Beanspruchung bzw. Einzonung des Gewässerraums für den erneuerten Segelhafen entspricht ihrem langjährigen Credo, nämlich «Entscheiden für die Zukunft»: Der Mündungsbereich des Spreitenbachs soll nach der Verlegung des Hafens aufs offene Wasser renaturiert und der Landschaftsschutzzone des Aahorn-Deltas zugeschlagen werden – somit entsteht ein realer Zuwachs an naturnahem Lebensraum, der unbestritten zum verstärkten Schutz des sensiblen Auengebiet von nationaler Bedeutung beiträgt. Zudem soll der Spreitenbach mit punktuellen Massnahmen aufgewertet und fischbar gemacht werden.

 

Seit 2017 im Richtplan vermerkt

Für die Verlegung des Segelhafens aufs offene Wasser ist die Ausscheidung einer neuen Nutzungszone nötig, da in der bisherigen Nutzungsplanung der Gemeinde Lachen für den betreffenden Standort keine solche definiert ist. Am 12. März 2023 wurde der Änderung, im Rahmen der Teilzonenplanung «Hafen Spreitenbach», an der Urne die Zustimmung erteilt. Gemäss dem 2017 vom Bundesrat genehmigten Richtplan des Kantons Schwyz ermöglichen diverse belebende Eingriffe den Ersatz des Segelhafens Spreitenbach.

  

Infrastrukturvertrag abgeschlossen

Im Zusammenhang mit der Teilzonenplanung «Hafen Spreitenbach» haben die Gemeinde Lachen und die Genossame Lachen einen Infrastrukturvertrag abgeschlossen. Unter anderem ist darin festgehalten, dass mit dem künftigen Hafenprojekt eine durchgehende Wegverbindung vom Dorf bis zum Aussichtsturm bei der Wägitaleraa realisiert wird. Der Uferzugang für die Öffentlichkeit soll dabei gewährleistet werden. 

Diese neue Wegverbindung vom Dorf ins Aahorn wird von der Genossame Lachen auf ihre Kosten im Rahmen der Realisierung des künftigen Hafenprojektes erstellt. Im weiteren regelt der neue Infrastrukturvertrag zwischen Gemeinde und Genossame die Verantwortlichkeiten betreffend Altlasten.

 

 

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